- Freiwilligkeit und selbstständige Mitarbeit der Klient*innen
- Psychotherapeut* innen unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht
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in der Regel ein mal pro Woche á 50 Minuten
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je nach Problemstellung und individueller Verfassung der Klient*innen unterschiedlich lang
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, dies möglichst bald bekannt zu geben. Verschiebungen oder Absagen sind telefonisch bis spätestens 48 Stunden vor
dem Termin kostenlos möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen ist das Honorar aufgrund der nicht mehr möglichen Vermittlung des Termins zur Gänze fällig. Ich bitte um Verständnis.